AUSSTELLERBEDINGUNGEN – COLLECTOR UNIVERSE 2027

Messe Essen · Publikumstage 10.–11. Juli 2027 · Händleraufbau und separate Trade Night 9. Juli 2027
Version 1.3 · Stand 23. Oktober 2026

1. Veranstalter und Veranstaltung

Veranstalter der Collector Universe 2027 ist die MAVI Concepts & Solutions UG (haftungsbeschränkt), Im Hirtenberg 1, 56377 Nassau, Deutschland, Handelsregister HRB 30778, Amtsgericht Montabaur, USt-IdNr. DE457517603, E-Mail team@collector-universe.com. Nachfolgend wird die Gesellschaft als „Veranstalter" bezeichnet.
Die Collector Universe 2027 findet am Samstag, 10. Juli 2027, und Sonntag, 11. Juli 2027, in den Hallen 1 und 3 der Messe Essen statt. Am Freitag, 9. Juli 2027, finden der Aufbau für Händlertische sowie die Trade Night statt. Die Trade Night steht allen offen; der Zutritt erfolgt mit eigenem, kostenlosem Ticket.
Diese Ausstellerbedingungen gelten für die Buchung von Händlertischen, Sammlertischen, Tagestischen, Tischpaketen und Standflächen. Bei unmittelbar mit dem Veranstalter vereinbarten Stand- und Partnerflächen gelten sie, sofern sie in die jeweilige Vereinbarung einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Der Begriff „Aussteller" umfasst sowohl gewerbliche Anbieter als auch private Sammler.

2. Buchung, Vertragsschluss und Zahlung

Die Buchung von Tischen und Tischpaketen erfolgt online über das von Ticketmaster für die Collector Universe bereitgestellte Buchungssystem. Der Aussteller wählt die gewünschten Plätze im Saalplan aus den verfügbaren Angeboten selbst aus.
Standflächen und Partnerflächen können über das Buchungssystem oder durch gesonderte Vereinbarung mit dem Veranstalter gebucht werden.
Die Darstellung verfügbarer Plätze im Buchungssystem ist kein verbindliches Angebot des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Zahlung des angezeigten Endpreises zustande. Die Buchungsbestätigung und die zugehörigen Tickets mit Tisch- beziehungsweise Flächenzuordnung werden per E-Mail übermittelt.
Bei Onlinebuchungen ist der angezeigte Endpreis vollständig bei der Buchung zu zahlen. Es gelten die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsarten. Bei gesondert vereinbarten Stand- und Partnerflächen richten sich Vertragsschluss und Zahlung nach der jeweiligen Vereinbarung.
Je Buchung können höchstens zehn Händlertische und höchstens zwei Sammlertische gebucht werden. Wer mehr als zehn Händlertische benötigt, wendet sich vor der Buchung an team@collector-universe.com.
Bei Buchung eines Staffelpreises müssen die ausgewählten Händlertische nebeneinander in derselben Reihe liegen. Die Tischanzahl muss der gewählten Preisstaffel entsprechen. Der Veranstalter kann Buchungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, stornieren. Die für die stornierte Buchung bereits gezahlten Beträge werden erstattet.
Änderungen der Platzierung richten sich nach Ziffer 16.

3. Tisch- und Flächenkategorien, Preise

Die angebotenen Kategorien, ihre Maße, Preise und enthaltenen Leistungen werden in der jeweiligen Produktbeschreibung beziehungsweise gesonderten Vereinbarung beschrieben.
Händlertische
Händlertische werden mit den Maßen 1,80 × 0,76 m sowie 2,40 × 0,76 m als Kopftisch am Blockende angeboten. Sie können von gewerblichen und privaten Verkäufern gebucht werden und gelten grundsätzlich für beide Publikumstage. Je Tisch sind ein Stuhl und ein Ausstellerausweis enthalten.
Sammlertische
Sammlertische haben die Maße 1,20 × 0,76 m und sind ausschließlich privaten Sammlern vorbehalten. Die Buchung gilt für beide Publikumstage. Je Tisch sind ein Stuhl und ein Ausstellerausweis enthalten. Je Buchung können höchstens zwei Sammlertische gebucht werden.
Tischpakete Wandreihe
Tischpakete in Wandreihen bestehen aus festen Gruppen von zwei oder drei zusammenhängenden Tischen, die nur gemeinsam gebucht werden können. Aufgrund der Hallenbauweise kann ein Tisch innerhalb einer solchen Gruppe nur teilweise zugänglich sein. Die jeweilige Einschränkung wird vor der Buchung in der Produktbeschreibung ausgewiesen und ist im Preis berücksichtigt.
Tagestische
Tagestische befinden sich in Halle 3, Reihe A. Es handelt sich um Händlertische, die ausschließlich für den gebuchten Publikumstag, Samstag oder Sonntag, zur Verfügung stehen. Der Aufbau ist am gebuchten Tag ab 07:00 Uhr möglich. Der Abbau erfolgt nach Besucherschluss desselben Tages.
Standflächen und Eckstände
Standflächen und Eckstände sind für Partner und Aussteller mit eigenem Standbau vorgesehen. Flächengröße, Ausstattung, Ausweise, Preise und weitere Leistungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung beziehungsweise gesonderten Vereinbarung.
Alle Tischbuchungen außerhalb der ausdrücklich ausgewiesenen Tagestische gelten für beide Publikumstage.
Für nebeneinanderliegende Händlertische innerhalb einer Buchung gelten folgende Preisstaffeln:
• 1 Tisch: Collector
• 2 Tische: Dealer Double
• 3 Tische: Dealer Triple
• 4 Tische: Dealer Pro
• 5 bis 10 Tische: Dealer Area
Für Sammlertische und Tagestische gibt es keine Staffelpreise.
Die im Buchungssystem angezeigten Preise sind Endpreise einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Die Gebühren des Buchungssystems – 4 % Vorverkaufsgebühr sowie 0,50 € Ticketgebühr je Tisch beziehungsweise Ticket, jeweils einschließlich Umsatzsteuer – werden im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen und sind im angezeigten Endpreis enthalten.
Gewerbliche Aussteller erhalten auf Anfrage an team@collector-universe.com eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer.

4. Nutzung und Ausstattung der gebuchten Fläche

Die gebuchte Fläche darf ausschließlich innerhalb ihrer zugewiesenen Grenzen genutzt werden. Die Tischmaße bezeichnen die Tischplatte. Hinter dem Tisch steht dem Aussteller ein Bereich für Sitzplatz, Waren und Zubehör zur Verfügung; die Tiefe dieses Bereichs wird mit den Ausstellerinformationen mitgeteilt. Angrenzende freie Flächen gehören nicht automatisch zur Buchung.
Kartons, Waren, Taschen und sonstiges Zubehör dürfen unter dem Tisch oder innerhalb des zugewiesenen Bereichs hinter dem Tisch aufbewahrt werden, soweit dadurch keine Sicherheitsvorgaben verletzt oder notwendige Durchgänge blockiert werden.
Gänge, Flucht- und Rettungswege, Türen, Feuerlöscher, Brandschutzeinrichtungen und technische Einrichtungen müssen jederzeit vollständig frei bleiben.
Displays, Regale, Rückwände und sonstige Aufbauten müssen standsicher sein und innerhalb der gebuchten Fläche bleiben. Sie dürfen benachbarte Aussteller, Sichtachsen und Besucherwege nicht unangemessen beeinträchtigen. Aufbauten, die über die beschriebene Ausstattung hinausgehen oder höher als eine übliche Tischpräsentation sind, sind vorab mit dem Veranstalter abzustimmen; es gelten die einbezogenen technischen Richtlinien der Messe Essen.
Die gebuchte Fläche ist während der Besucheröffnungszeiten des jeweiligen Buchungszeitraums besetzt und betriebsbereit zu halten. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht gestattet. Bei einem Notfall oder einer sonstigen unvermeidbaren vorzeitigen Abreise ist der Veranstalter unverzüglich zu informieren.
Die Fläche darf nur vom buchenden Aussteller und dessen zugeordneten Mitarbeitern oder Helfern genutzt werden. Eine Untervermietung, Weitergabe oder Aufteilung auf mehrere eigenständige Verkäufer bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform, beispielsweise per E-Mail.
Der Aussteller hat seine Fläche sauber zu halten und beim Abbau besenrein zu hinterlassen. Abfälle und Verpackungsmaterialien sind nach den vor Ort mitgeteilten Entsorgungsvorgaben zu beseitigen. Entstehen durch eine vom Aussteller zu vertretende Pflichtverletzung zusätzliche Entsorgungs- oder Reinigungskosten, können ihm die erforderlichen und nachweisbaren Kosten in Rechnung gestellt werden.

5. Zugelassene Waren und Inhalte

Auf der Collector Universe dürfen insbesondere Waren und Dienstleistungen aus folgenden Bereichen angeboten werden:
• Trading Cards und Sport Cards
• TCG
• Collectibles und Memorabilia
• Merchandise
• Custom & Personalisation
• Thematisch verwandte Sammlerprodukte und Dienstleistungen
Nicht gestattet sind insbesondere:
• Gefälschte Produkte oder Produkte, die Rechte Dritter verletzen
• Gestohlene oder rechtswidrig erworbene Waren
• Rechtswidrige Inhalte oder Produkte
• Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände
• Angebote, die gegen gesetzliche Jugendschutzbestimmungen verstoßen
• Der Verkauf oder die Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters
• Gewinnspiele, Lotterien oder glücksspielähnliche Angebote ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters und gegebenenfalls erforderliche behördliche Erlaubnisse
Eine Zustimmung des Veranstalters ersetzt keine gesetzlich erforderliche Genehmigung. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte und Dienstleistungen rechtmäßig angeboten, verkauft und beworben werden dürfen.
Bei begründetem Verdacht auf gefälschte, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Produkte kann der Veranstalter eine Klärung verlangen und das Angebot der betroffenen Produkte bis zur Klärung untersagen. Erforderliche Maßnahmen nach Ziffer 12 bleiben vorbehalten.

6. Gewerbliche und private Verkäufer

Die Collector Universe steht gewerblichen Händlern und privaten Sammlern offen. Sammlertische sind privaten Sammlern vorbehalten. Gewerbliche Händler buchen Händlertische oder entsprechende Standflächen.
Die Buchung einer bestimmten Tischkategorie entscheidet nicht darüber, ob die Tätigkeit rechtlich als privat oder gewerblich einzuordnen ist. Jeder Aussteller ist für die zutreffende Einordnung und die Erfüllung der daraus entstehenden Pflichten selbst verantwortlich.
Gewerbliche Anbieter haben insbesondere die für ihre Tätigkeit geltenden Anforderungen an Preisangaben, Verbraucherrechte, Steuern, Unternehmensangaben und gegebenenfalls erforderliche Erlaubnisse einzuhalten.
Kauf-, Tausch- und sonstige Geschäfte über angebotene Waren und Dienstleistungen werden unmittelbar zwischen dem jeweiligen Aussteller und seinen Kunden abgeschlossen. Der Veranstalter wird dadurch nicht zum Vertragspartner dieser Geschäfte.

7. Marken-, Bild- und Urheberrechte

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass seine Waren, Werbemittel, Logos, Bilder, Musik, Videos und sonstigen Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Marken, Logos und Motive von Vereinen, Ligen, Herstellern, Künstlern oder sonstigen Rechteinhabern dürfen nur im rechtlich zulässigen Umfang verwendet werden. Soweit eine Erlaubnis erforderlich ist, muss der Aussteller diese selbst einholen.
Die Buchung einer Fläche begründet keine Exklusivität für bestimmte Produktkategorien, Marken, Hersteller, Themen oder Sortimente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Auf- und Abbau, Anlieferung und Zusatzleistungen

Aufbau von Händlertischen für beide Publikumstage
Der Aufbau ist am Freitag, 9. Juli 2027, innerhalb des mitgeteilten Aufbauzeitfensters sowie am Samstag und Sonntag jeweils ab 07:00 Uhr möglich. Händler dürfen ihre Helfer mit gültigen Helfer-Tickets bereits zum Freitagsaufbau mitbringen. Es gelten die für den jeweiligen Aussteller freigegebenen Zugänge und Zeiten.
Aufbau von Sammlertischen
Der Aufbau ist am Samstag und Sonntag jeweils ab 08:00 Uhr möglich.
Aufbau von Tagestischen
Der Aufbau ist ausschließlich am gebuchten Tag ab 07:00 Uhr möglich. Ein Aufbau am Freitag ist für Tagestische nicht vorgesehen.
Aufbau von Standflächen
Für Standflächen mit eigenem Standbau gelten die gesondert mitgeteilten beziehungsweise vereinbarten Aufbauzeiten.
Die genauen Zeitfenster, Besucheröffnungszeiten, Anlieferwege, Ladezonen und Regelungen zur Warenanlieferung während der Veranstaltung werden mit den Ausstellerinformationen mitgeteilt. Aufbau und Abbau sind ausschließlich innerhalb der freigegebenen Zeitfenster und über die vorgesehenen Zugänge zulässig. Das Befahren der Hallen und die Nutzung von Ladezonen richten sich nach den Vorgaben der Messe Essen und des Veranstalters.
Abbau
Bei Buchungen für beide Publikumstage beginnt der Abbau am Sonntag, 11. Juli 2027, nach Ende der Besucheröffnungszeit. Bei Tagestischen beginnt der Abbau nach Ende der Besucheröffnungszeit des gebuchten Tages. Samstag-Tagestische müssen noch am Samstag innerhalb des mitgeteilten Abbauzeitfensters vollständig geräumt werden, damit sie am Sonntag erneut genutzt werden können. Ein Abbau während laufender Besucherzeiten ist nicht gestattet.
Zusätzliche Leistungen wie Strom, Internet, Mobiliar oder Standbau werden, soweit nicht ausdrücklich enthalten, gesondert über die Messe Essen beziehungsweise deren Servicepartner bestellt. Es gelten die dort mitgeteilten Preise und Bestellfristen. Der Veranstalter informiert über die Bestellwege.

9. Ausstellerausweise und Helfer-Tickets

Je gebuchtem Tisch ist ein Ausstellerausweis enthalten. Bei Tischpaketen gilt dies entsprechend für jeden Tisch der Gruppe. Bei Standflächen ergeben sich die Anzahl der enthaltenen Ausweise und die Buchungsmöglichkeiten für zusätzliches Personal aus der Produktbeschreibung beziehungsweise gesonderten Vereinbarung.
Ausstellerausweise berechtigen zum Zugang über den Ausstellereingang während der für die jeweilige Buchung vorgesehenen Veranstaltungs-, Aufbau- und Abbauzeiten. Der enthaltene Ausstellerausweis eines Tagestischs gilt für den gebuchten Tag einschließlich der zugehörigen Aufbau- und Abbauzeiten. Ausstellerausweise sind als QR-Code bereitzuhalten und werden vor Ort gegen ein Bändchen getauscht.
Zu Händlertischen, Tischpaketen und Tagestischen können je Tisch zusätzlich bis zu drei Helfer-Tickets zum Preis von jeweils 40,00 € gebucht werden. Zu Sammlertischen können keine Helfer-Tickets gebucht werden. Die Buchung der Helfer-Tickets erfolgt zusammen mit der Tischbuchung im Buchungssystem; eine nachträgliche Buchung ist nur über team@collector-universe.com möglich.
Helfer-Tickets berechtigen an beiden Publikumstagen zum Zugang über den Ausstellereingang. Für die Unterstützung beim Aufbau und Abbau gelten die Zeiten der zugehörigen Tisch- oder Flächenbuchung. Helfer von Händlern mit einer Buchung für beide Publikumstage dürfen mit gültigem Helfer-Ticket auch am Freitag, 9. Juli 2027, beim Aufbau mitwirken.
Ausstellerausweise und Helfer-Tickets beinhalten keinen Zutritt zur Trade Night.
Die Ausweise und Tickets sind für den Aussteller und die ihm zugeordneten Mitarbeiter beziehungsweise Helfer bestimmt. Eine Weitergabe oder ein Verkauf an unbeteiligte Besucher oder sonstige Dritte ist nicht gestattet. Nach Ausgabe sind die Bändchen nicht übertragbar.

10. Trade Night

Am Freitag, 9. Juli 2027, findet eine separate Trade Night an einem gesonderten Veranstaltungsort außerhalb der Ausstellungshallen statt.
Die Buchung eines Tisches oder einer Standfläche sowie Ausstellerausweise und Helfer-Tickets beinhalten keinen Zutritt zur Trade Night. Die gebuchten Ausstellertische in den Hallen sind am Freitag nicht für Besucher geöffnet.
Für jede an der Trade Night teilnehmende Person ist ein separates gültiges Trade-Night-Ticket erforderlich. Das Ticket ist kostenlos. Die Tickets werden über Ticketmaster angeboten. Aussteller erhalten den Buchungslink etwa einen Monat vor der Veranstaltung per E-Mail. Veranstaltungsort, Zeiten und weitere Einzelheiten werden gesondert bekannt gegeben.

11. Sicherheit, Wertgegenstände und Versicherung

Der Aussteller ist für die Beaufsichtigung und Sicherung seiner Waren, Karten, Bargeldbestände, technischen Geräte und sonstigen Wertgegenstände verantwortlich. Insbesondere bei hochpreisigen Trading Cards und Memorabilia sind geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzusehen. Bargeld und besonders wertvolle Gegenstände sollten außerhalb der eigenen Anwesenheit mitgenommen oder anderweitig geeignet gesichert werden.
Ob und unter welchen Voraussetzungen Waren oder Aufbauten über Nacht in den Hallen verbleiben dürfen, wird mit den Ausstellerinformationen mitgeteilt. Daraus entsteht keine Verpflichtung des Veranstalters zur individuellen Bewachung oder Verwahrung. Eine gegebenenfalls vorhandene allgemeine Hallenbewachung ersetzt keine individuelle Sicherung der Ausstellerwaren.
Der Aussteller hat eigenverantwortlich für einen seiner Tätigkeit und seinen Waren angemessenen Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser soll insbesondere Schäden an eigenen Waren sowie Haftpflichtrisiken aus der Ausstellungstätigkeit berücksichtigen. Ein Versicherungsschutz für Ausstellerwaren ist im Buchungspreis nicht enthalten. Die gesetzliche Haftung des Veranstalters nach Ziffer 19 bleibt unberührt.

12. Verhalten, Verstöße und Veranstaltungsausschluss

Aussteller und ihre Mitarbeiter beziehungsweise Helfer haben die zur Durchführung der Veranstaltung und zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Anweisungen des Veranstalters, der Messe Essen, des Sicherheitsdienstes und der zuständigen Behörden zu beachten.
Belästigendes, aggressives, diskriminierendes oder sonstiges erheblich störendes Verhalten gegenüber Besuchern, Mitarbeitern oder anderen Ausstellern wird nicht toleriert. Lautstarke Beschallung, Megafone, Licht- oder Showeffekte sowie sonstige Maßnahmen, die Nachbarflächen oder das Veranstaltungsprogramm beeinträchtigen können, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Bei Verstößen kann der Veranstalter die Einstellung des betreffenden Verhaltens und die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Soweit nach Art und Schwere des Verstoßes angemessen, erfolgt zunächst eine Abmahnung mit Gelegenheit zur Abhilfe.
Bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen kann der Veranstalter den Aussteller ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen. Bei unmittelbarer Gefahr oder einem besonders schwerwiegenden Verstoß ist ein sofortiger Ausschluss möglich.
Die finanziellen Folgen eines Ausschlusses richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ein pauschaler Verfall sämtlicher gezahlter Beträge wird durch diese Bedingungen nicht vereinbart. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

13. Livestreams, Breaking und Content

Livestreams, Card Breaks, Social-Media-Produktionen und Content-Aufnahmen am eigenen Stand sind grundsätzlich möglich, sofern sie rechtlich zulässig sind und Besucherwege, Nachbarstände, Persönlichkeitsrechte Dritter sowie Veranstaltungsabläufe nicht beeinträchtigen. Die Vorgaben zu zugelassenen Angeboten und Inhalten nach Ziffer 5 gelten auch für Card Breaks und Live-Commerce-Angebote.
Größere Produktionen, zusätzliche Beleuchtung, umfangreiche Kameratechnik, besondere Aufbauten oder gesonderte Live-Commerce-Flächen müssen vorab mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
Erforderliche Einwilligungen für Aufnahmen und Veröffentlichungen holt der Aussteller selbst ein. Die Zustimmung des Veranstalters zu einer Produktion ersetzt keine Rechte oder Einwilligungen Dritter.

14. Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter

Auf der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- und Marketingzwecken angefertigt werden. Standflächen, Warenpräsentationen und Aussteller können im Rahmen von Übersichts-, Veranstaltungs- und Atmosphärenaufnahmen sichtbar sein. Die Anfertigung und Verwendung erfolgen unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.
Soweit für gezielte Aufnahmen einzelner Personen oder bestimmte Nutzungen eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Allein durch die Buchung wird keine pauschale Einwilligung in jede Form der Aufnahme und Veröffentlichung erteilt.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen enthält die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

15. Ausstellerpräsentation und Datenschutz

Der Veranstalter präsentiert Aussteller auf der Website der Collector Universe, im Hallenplan und auf seinen Social-Media-Kanälen. Aussteller werden nach der Buchung gebeten, Anzeigename, Logo, Social-Media-Profile und eine Kurzbeschreibung über ein Formular bereitzustellen.
Mit der Übermittlung zur Ausstellerpräsentation räumt der Aussteller dem Veranstalter ein einfaches, unentgeltliches und für die Zukunft widerrufliches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein. Dieses umfasst die Ankündigung, Bewerbung und Nachberichterstattung der Collector Universe 2027 auf den genannten Kanälen. Der Aussteller stellt sicher, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte einräumen darf. Ein Widerruf kann an team@collector-universe.com gerichtet werden.
Private Sammler können auf Wunsch ausschließlich mit ihrer Tischnummer geführt werden.
Die für Buchung und Durchführung erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter und von Ticketmaster im Rahmen ihrer jeweiligen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit verarbeitet. Eine Übermittlung an die Messe Essen erfolgt nur, soweit hierfür eine Rechtsgrundlage besteht und die Übermittlung für die Durchführung erforderlich ist.
Weitere Informationen, insbesondere zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, enthalten die Datenschutzerklärung auf der Website der Collector Universe sowie die im Buchungsprozess bereitgestellten Datenschutzhinweise von Ticketmaster.

16. Änderungen von Platzierung und Veranstaltungsablauf

Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten organisatorischen, behördlichen, sicherheitsbedingten oder produktionstechnischen Gründen Änderungen an Hallenplänen, Zugängen, Zeitabläufen und der Platzierung einzelner Aussteller vornehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers zumutbar sind.
Bei einer Änderung der Platzierung sind die wesentlichen vereinbarten Merkmale der Buchung zu erhalten. Dazu gehören insbesondere die gebuchte Tisch- oder Flächengröße, die Buchungsdauer, ausdrücklich gebuchte Kopf- oder Ecklagen und der Zusammenhang gemeinsam gebuchter Tische. Die Interessen des Ausstellers an der ausgewählten Platzierung sind angemessen zu berücksichtigen. Über wesentliche Änderungen informiert der Veranstalter die betroffenen Aussteller unverzüglich.
Kann keine gleichwertige vertragsgemäße Fläche bereitgestellt werden, wird eine Lösung mit dem Aussteller abgestimmt. Gesetzliche Rechte, insbesondere auf Minderung, Rücktritt oder Erstattung, bleiben unberührt.
Änderungen einzelner Gäste, Partner, Aktivierungen oder Programmpunkte begründen für sich allein keinen Anspruch auf Aufhebung der Ausstellerbuchung, sofern diese nicht ausdrücklich als wesentliche Leistung der betreffenden Buchung vereinbart wurden. Gesetzliche Rechte bleiben auch insoweit unberührt.
Eine Verlegung des Veranstaltungstermins oder des Veranstaltungsortes richtet sich nach Ziffer 18.

17. Stornierung, Übertragung und gesetzlicher Widerruf

Die Buchung eines Tisches, Tischpakets oder einer Standfläche ist verbindlich. Ein zusätzliches vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung oder Rückgabe wird nicht eingeräumt. Kann der Aussteller die gebuchte Leistung aus persönlichen oder betrieblichen Gründen nicht nutzen, führt dies allein nicht zu einem Anspruch auf Erstattung.
Eine Übertragung der Buchung auf einen anderen Aussteller bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstalters in Textform, beispielsweise per E-Mail. Der neue Aussteller muss die Voraussetzungen der gebuchten Kategorie erfüllen.
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Erstattungsrechte bleiben unberührt.
Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern ist von einer freiwilligen Stornierung zu unterscheiden. Über ein bestehendes Widerrufsrecht oder dessen gesetzlichen Ausschluss wird vor Vertragsschluss gesondert informiert. Diese Ausstellerbedingungen ersetzen eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.

18. Absage, Verlegung, Unterbrechung und höhere Gewalt

Kann die Veranstaltung nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, informiert der Veranstalter die betroffenen Aussteller unverzüglich über die Änderung und die weitere Abwicklung. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt, Sicherheitslagen und sonstigen Umständen, die die Durchführung verhindern oder wesentlich beeinträchtigen.
Vollständige Absage
Bei vollständiger Absage werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Veranstalterleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erstattet. Die Behandlung von Gebühren des Buchungssystems richtet sich ebenfalls nach den gesetzlichen Ansprüchen und der jeweiligen vertraglichen Zuordnung.
Verlegung von Termin oder Veranstaltungsort
Bei einer Verlegung informiert der Veranstalter über den neuen Termin beziehungsweise Veranstaltungsort und die Möglichkeiten zur Fortführung oder Rückabwicklung der Buchung. Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Termins oder Veranstaltungsortes wird dem Aussteller als Vertragsänderung angeboten. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Kommt keine Einigung zustande, richten sich die weiteren Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unterbrechung, Verkürzung oder teilweise Absage
Bei einer Unterbrechung, Verkürzung oder teilweisen Absage richten sich mögliche Ansprüche nach dem Umfang der ausgefallenen Leistungen und den gesetzlichen Bestimmungen.
Abwicklung
Der Veranstalter teilt den betroffenen Ausstellern den Erstattungsweg und gegebenenfalls erforderliche Angaben mit. Erstattungen erfolgen unverzüglich, sobald Anspruch und erforderliche Zahlungsdaten geklärt sind, grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg. Ansprechpartner ist team@collector-universe.com.
Die Berufung auf höhere Gewalt schließt gesetzliche Erstattungsansprüche nicht pauschal aus. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen eines vom Veranstalter zu vertretenden Umstands, bleiben unberührt.

19. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Regelungen zur Sicherung von Waren, zur Eigenverantwortung des Ausstellers und zum Versicherungsschutz schließen eine gesetzliche Haftung des Veranstalters nicht aus.
Der Veranstalter übernimmt keine gesonderte Verwahrung oder Versicherung von Ausstellerwaren, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er zu vertreten hat. Für das Verhalten seiner Mitarbeiter, Helfer und sonstigen Beauftragten haftet er, soweit ihm dieses gesetzlich zuzurechnen ist.

20. Ergänzende Regelungen und Schlussbestimmungen

Ergänzend gelten die auf die jeweilige Buchung anwendbare Hausordnung sowie die technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben der Messe Essen, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Die einschlägigen Dokumente werden vor Vertragsschluss mit ihrer jeweiligen Fassung zur Verfügung gestellt oder verlinkt. Spätere Ausstellerinformationen konkretisieren die Durchführung, begründen jedoch kein unbegrenztes Recht zur Änderung der vereinbarten Leistungen. Zwingende gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorgaben bleiben unberührt.
Zustimmungen und Absprachen, für die diese Bedingungen Textform vorsehen, können insbesondere per E-Mail erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des übrigen Vertrags richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
Fragen zur Buchung und Teilnahme: team@collector-universe.com. Version 1.3, Stand 23. Oktober 2026.
 

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